Ich bim EMR und ASCA anerkannt. Sie können meine Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenversicherung, welchen Anteil pro Behandlung sie übernimmt.
Bei Terminabsage gilt: Falls diese mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, fallen keine Kosten an. In einem kürzeren Absagezeitraum werden Ihnen fünfzig Prozent der reservierten Zeit verrechnet.
Ich danke für Ihr Verständnis.